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Pflegeleistungen bei pflegebedürftigen Menschen

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In Deutschland sind viele staatliche und private Organisationen Einrichtungen mit dem Dienst an pflegebedürftigen Personen beschäftigt, da es in der Praxis nicht möglich ist, alle älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen unterzubringen.

Deswegen gehört die Pflege und Betreuung daheim zu den wichtigen Pfeilern des Pflegesystems. Gemeinhin wird die dauerhafte Unterstützung und Betreuung von Menschen im sozialen und medizinischen Bereich als Pflege bezeichnet.

In der Regel zahlt jeder Mensch während seines Berufslebens in die gesetzliche oder private Pflegeversicherung ein. Im Pflegefall erhält der Betroffene dann entsprechende Leistungen.

Die Pflegekasse ist in Deutschland seit vielen Jahren für die Kostenübernahme im Rahmen der Pflege von pflegebedürftigen Menschen zuständig. Sie hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung erbracht werden. Die Pflegekassen arbeiten selbständig, sind jedoch an die jeweiligen Krankenkassen angeschlossen.

Ob eine Pflegebedürftigkeit besteht oder nicht, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Ist dies der Fall, wird der Pflegebedürftige in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert und erhält entweder Pflegegeld oder Sachleistungen.

Die Höhe der Zahlungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab und ist im Sozialgesetzbuch XI. genau geregelt.

Hat der Pflegebedürftige keine Möglichkeit der Pflege und Betreuung von Angehörigen, kann er einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Dieser erhält von der Pflegekasse die so genannte Pflegesachleistung.

Entscheidet sich ein Familienmitglied dazu, die alleinige Betreuung des Pflegebedürftigen zu übernehmen, dann zahlen die Pflegekassen das so genannte Pflegegeld. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass sich Angehörige und Pflegedienst die Pflege teilen = Kombinationsleistung.

Wer sich für eine solche Mischung entscheidet, kann bei der zuständigen Pflegekasse Kombileistungen in Anspruch nehmen. Wie viel Pflegegeld der Pflegende erhält und wie viel Pflegeleistungen der ambulante Pflegedienst, errechnen die Pflegekassen.

Je nach Bedarf stehen dem Pflegebedürftigen verschiedene Pflegeleistungen zu.

Wann die Leistung der Pflegekasse beginnt, hängt entscheidend vom Datum der Antragstellung und Beginn der Pflegebedürftigkeit ab.

Die Pflegekasse leistet:

  • Ab dem 1. des Monats der Antragstellung, wenn der Versicherte bereits vor Antragstellung pflegebedürftig war.
  • Ab Antragsdatum, wenn die Pflegebedürftigkeit erst seit diesem Zeitpunkt besteht.
  • Ab dem tatsächlichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit, wenn der Antrag bereits gestellt worden ist, obwohl die Pflegebedürftigkeit noch nicht vorlag.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Häusliche Pflege richten sich wie folgt nach drei
  Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
Pflegegeld
ab 01.01.2012
235 440 700
Pflegesachleistungen
ab 01.01.2012
450 1100 1550
Pflegesachleistungen
Pflegestufe III+
    1918

Pflegesituation – Pflegestufen

In Deutschland leben derzeit ca. 2 Millionen pflegebedürftige Menschen, deren Pflege überwiegend in privaten Haushalten erfolgt.

Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige, abgestuft in drei Pflegestufen, Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Ein Antrag auf Pflegeleistung muss schriftlich erfolgen, er geht an die Pflegekasse, die sich mit dem Medizinischen Dienst (MDK) in Verbindung setzt.

Ein Mitarbeiter des MDK, Arzt oder Pfleger, prüft meist in der gewohnten Umgebung des Seniors, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Pflegestufe vorliegt.

Bindend ist bei dieser Begutachtung das XI. Buch des Sozialgesetzbuches. In folgender Tabelle finden Sie eine Erläuterung der wichtigsten Kriterien, die diese Richtlinie vorsieht.

Pflegestufen Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Härtefall
Minuten Minuten Minuten Minuten Minuten
Gesamte Pflegezeit
(tägl. mindestens)
90 180 300 430
Davon Grundpflege
mindestens
45 120 240 240
Davon Nachtpflege mindestens - - - 120